Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ReiseOptimo GmbH – stationär

Die ReiseOptimo-Reisevermittlerbedingungen

I. Allgemeines
II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
III. Ausstellung und Versand von Flugtickets
IV. Sonstige Reiseunterlagen
V. Umbuchung und Rücktritt
VI. Quality Plus Leistungen
VII. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB
VIII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden
IX. Haftung von RO
X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
XI. Datenschutz
XII. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher Schlichtungsstelle
ANHANG

I. Allgemeines
ReiseOptimo (nachfolgend RO abgekürzt) bietet dem Reisenden sämtliche Reiseleistungen verschiedenster Reiseveranstalter und Leistungsträger (z. B. bei Einzelreiseleistungen oder verbundenen Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung an.
Der Reisende erteilt durch die Buchung RO den Vermittlungsauftrag gemäß den Vermittlungsentgelten des Reisebüros (vgl. Gebührentabelle im Anhang). Der Reisende erklärt hiermit, dass er von den für die Vermittlung zu zahlenden Vermittlungsentgelten gemäß der Gebührentabelle im Anhang Kenntnis genommen hat und erklärt hiermit sein ausdrückliches Einverständnis. Ebenso bietet ReiseOptimo dem Kunden besondere Q+-Leistungen an, vgl. VI. dieser AGB.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Reisenden und RO aus der von RO erbrachten Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsvertrag ausschließlich die nachfolgenden AGB’s. Der Geltung etwaiger AGB des Reisenden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Für den von RO vermittelten Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger sind allein die AGBs des jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträgers maßgeblich. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalters / Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters / Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der Reisende vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
Mit Unterschrift auf der ReiseOptimo-Service-Checkliste erklärt der Reisende sein Einverständnis zu den AGB von RO. Ferner bestätigt er mit seiner Unterschrift auf der ReiseOptimo-Service-Checkliste, das Informationsblatt zum Datenschutz sowie das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt für Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen erhalten zu haben. Zudem erklärt der Reisende mit Unterschrift auf der ReiseOptimo-Service-Checkliste sein Einverständnis mit den AGB des Reiseveranstalters / Leistungsträgers bzw. den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft.
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II. Vermittlungsauftrag und Zahlungsbedingungen
Mit der Buchung (nach vorheriger Bestätigung der AGB‘s gem. I. Ziff. 3) erteilt der Reisende RO den rechtsverbindlichen Auftrag für den Reisenden bei einem bestimmten Reiseveranstalter / Leistungsträger bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des Reisenden an den Reiseveranstalter / Leistungsträger auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt RO an den Reiseveranstalter / Leistungsträger. Die Übermittlung durch RO stellt keine Annahme des Angebotes des Reisenden auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Reiseveranstalter / Leistungsträger dar. Der Reiseveranstalter / Leistungsträger entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des Reisenden an, erhält der Reisende eine schriftliche Reisebestätigung.
RO als Vermittler ist nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Reiseveranstalter / Leistungsträger für den reisenden Kunden zu verauslagen. Nachteile des reisenden Kunden, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des reisenden Kunden verursacht werden, hat der Reisende selbst zu tragen.
Rechnungen, welche durch RO gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RO), erfolgen im Namen und für Rechnung des Reiseveranstalters / Leistungsträgers. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin vollständig zu bezahlen. Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch RO der Sicherungsschein vor Zahlung übergeben.
Liegt zwischen Buchung und Abflugtermin ein kürzerer Zeitraum als 24 Stunden, ist der Reisepreis mit Zustellung bzw. Aushändigung der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. In den Fällen, in welchen nach den Bestimmungen einer Airline oder eines Reiseveranstalters ein Flugticket oder gleichwertige Reiseunterlagen innerhalb von 24 Stunden oder anderweitig kurzfristig nach Buchung zur Ausstellung gelangen müssen, ist der Reisepreis mit Zugang der Vorabbestätigung fällig und sofort zahlbar. Zur Sicherstellung einer termingerechten Ausstellung durch RO ist es im Falle des Reisebüroinkassos durch RO erforderlich, dass der Reisende den Einzahlungsbeleg z. B. per Fax innerhalb von 24 Stunden zusendet. Andernfalls ist RO ohne weitere Rücksprache mit dem Reisenden berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren (vgl. Punkt V. dieser AGB).
Sofern RO das Reisebüroinkasso betreibt, gilt eine Rechnung mit Gutschrift des Rechnungsbetrages auf das Konto von RO als beglichen. Als Nachweis einer fristgerechten Zahlung gilt des Weiteren die Übersendung oder Vorlage eines Bareinzahlungsbelegs oder des Ausdrucks einer Onlineüberweisung. Die Übersendung des Nachweises kann per E Mail oder per Fax erfolgen. Eine Haftung für auf dem Postweg verloren gegangenes Geld wird nicht übernommen.
Soweit RO das Reisebüroinkasso betreibt und der Reisende bei der Buchung eine Kreditkarte angegeben hat, wird diese mit dem Rechnungsbetrag nach Eintritt der Fälligkeit belastet. Nimmt der Reiseveranstalter die Zahlungsabwicklung selbst vor, werden die Daten der Kreditkarte durch RO an diesen Reiseveranstalter weitergeben, so z.B. für Hotel-Buchungen nach Maßgabe der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hotels/Reiseanbieters. Kreditkartenzahlungen sind grundsätzlich bei allen Arten von Buchungen möglich.
Soweit RO Vermittler verbundener Reiseleistungen i. S. d. § 651 w BGB ist, wird RO den Reisenden nach Maßgabe des Artikels 251 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informieren. Soweit RO bei verbundenen Reiseleistungen das Reisebüroinkasso betreibt und Zahlungen des Reisenden entgegennimmt, wird RO für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem Reisenden den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
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III. Ausstellung und Versand von Flugtickets
Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den Reisenden zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. RO kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches Ihrerseits, durch den Reiseanbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der Reisende hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung-/Umbuchung zuzüglich zu den von den Reiseveranstaltern erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch RO erhoben wird. Im Bearbeitungsprozess wird auf die Gebühren vor Buchung hingewiesen.
Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket („E-Ticket“) anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom Reisenden beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
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IV. Sonstige Reiseunterlagen
Reiseunterlagen werden dem Reisenden ausgehändigt, per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Reiseveranstalters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Wünscht der Reisende den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der Reisende alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Reisende.
Soweit der Reisende die Vermittlung von Reiseversicherungen durch RO wünscht, übermittelt RO dem Reisenden die Versicherungsunterlagen durch persönliche Übergabe oder per Post. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
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V. Umbuchung und Rücktritt
Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem Reisenden zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des Reisenden.

Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt RO dem Reisenden daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.

Für den Fall einer Umbuchung oder des Rücktritts vom Vertrag ist RO unabhängig von den Bedingungen des Anbieters berechtigt, dem Reisenden zur Abgeltung des zwischen dem Reisenden und RO abgeschlossenen Vermittlungsauftrages bzw. für alle im Zusammenhang mit Umbuchungen oder dem Rücktritt vom Vertrag entstehenden Kosten eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Höhe der im Anhang ausgewiesenen Gebührentabelle zu berechnen.
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VI. Quality Plus Leistungen
RO kann mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen gegen Zahlung des Quality Plus Entgelts vereinbaren. Die Quality Plus Leistungen und die Höhe des Quality Plus Entgelts ergeben sich aus der Gebührentabelle gem. Anhang. RO bietet dem Kunden die Quality Plus Leistungen (mit Ausnahme der Quality Plus Versicherungsleistung) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an. Die Quality Plus Versicherungsleistung wird von RO vermittelt, wobei RO bei Vertragsschluss auf die Versicherungsbedingungen einschl. Versicherungsausweis des Versicherers hinweist und diese dem Kunden aushändigt. Soweit RO dem Kunden dabei eine Einzelreiseleistung vermittelt und mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen vereinbart, wird das Quality Plus Entgelt von RO direkt abgerechnet. Bei Pauschalreisen übernimmt das Inkasso des Quality Plus Entgelts der Reiseveranstalter für RO und den Versicherer.

Soweit RO mit dem Kunden die Quality Plus Leistungen einschließlich der Versicherungsleistung vereinbart, bestätigt der Kunde mit seiner Unterschrift auf der ReiseOptimo-Service-Checkliste sein Einverständnis dazu sowie den Erhalt der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsausweises.
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VII. Informationspflichten nach § 651 v Abs. 1 BGB
RO erfüllt die gesetzlichen Informationspflichten vor Reiseanmeldung nach § 651 v Abs. 1 BGB und informiert insbesondere über wesentliche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung, Mindesteilnehmerzahl, Einreisebestimmungen, Rücktrittentschädigungen, Formblatt für Pauschalreisen etc., soweit diese Informationen nicht bereits vom jeweiligen Reiseveranstalter mitgeteilt worden sind.
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VIII. Obliegenheitsverpflichtungen des Reisenden
RO weist den Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters/Leistungsträgers als Vertragspartner des Reisenden im Regelfall besondere Pflichten für den Reisenden im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen.
Sofern der Reisende die ihm hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachtet, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter führen.
Mängel der Vermittlungsleistung von RO hat der Reisende unverzüglich anzuzeigen und RO Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Wäre eine zumutbare Abhilfe durch RO möglich gewesen, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag zwischen dem Reisenden und RO, sofern der Reisende diese Anzeige schuldhaft unterlassen hat.
RO gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Reisenden bzgl. der Erbringung der Reiseleistungen entgegenzunehmen. RO hat den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Mängelanzeigen und Erklärungen des Reisenden in Kenntnis zu setzen.
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IX. Haftung von RO
RO haftet nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter , sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
RO haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den Reisenden versendet werden oder ausgehändigt worden sind.
RO haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom Reisenden gewünschten Reise.
RO haftet auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Die unter VIII 2.), 3.) und 4.) genannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit RO fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von RO für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt
RO haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der Reisende regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). RO haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt.
Im Übrigen haftet RO in Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von RO betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung von RO ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung unbeschränkt. Ebenso besteht eine unbeschränkte Haftung für Buchungsfehler nach Maßgabe des § 651x BGB oder in Fällen der Verletzung der Insolvenzabsicherungs- und Informationspflicht nach Maßgabe des § 651w Abs. 4 BGB
RO haftet auch nicht für Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste von RO oder deren Lieferanten beeinflusst werden.
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X. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort ist der Sitz von RO (Leer).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vermittlungsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen RO und dem Reisenden ist der Sitz von RO (Leer), soweit der Reisende Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und RO findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils aktuellen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationales Privatrechts Anwendung. Ist der Kunde Verbraucher, kann auch das Recht am Wohnsitz des Kunden anwendbar sein, sofern es sich um zwingende verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
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XI. Datenschutz
RO ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Reisenden zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten der Reisenden werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Reise verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Reisenden nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass ReiseOptimo nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Reisende in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Reisenden gegenüber RO hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:
Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO
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Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an ReiseOptimo unter datenschutzt@reiseoptimo.de bzw. an die ReiseOptimo GmbH, Bremer Str. 52, 26789 Leer, wenden.
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XII. Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher Schlichtungsstelle
RO ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

ANHANG
Gebührentabelle

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