NEUE Handgepäckregeln ab dem 1. September 2024 in der EU und Großbritannien:

Ab Morgen gelten neue Bestimmungen für Größe und Gewicht des Handgepäcks. Bisher waren diese Regelungen den jeweiligen Fluggesellschaften überlassen, was insbesondere bei Flügen mit Zwischenlandungen zu Unannehmlichkeiten führte, wenn unterschiedliche Vorgaben galten. Diese uneinheitliche Praxis wird nun vereinheitlicht, um den Reisenden mehr Planungssicherheit zu geben.

Künftig dürfen Handgepäckstücke nicht größer als 55 x 40 x 20 Zentimeter und nicht schwerer als zehn Kilogramm sein. Diese Vereinheitlichung macht das Fliegen vor allem bei Umsteigeverbindungen unkomplizierter, da die Fluggäste nun europaweit einheitliche Vorgaben berücksichtigen können. Bisher erlaubten einige Fluggesellschaften vor allem auf internationalen Flügen größere Gepäckstücke, während auf Inlandsflügen strengere Maße galten.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Mitnahme eines zusätzlichen kleinen Handgepäckstücks. Ab dem 1. September dürfen Fluggäste zusätzlich zu ihrem Handgepäck eine kleine Tasche wie eine Handtasche, eine Laptoptasche oder einen kleinen Rucksack mit an Bord nehmen. Diese Tasche muss unter den Vordersitz passen und darf die Maße 40 x 30 x 15 Zentimeter nicht überschreiten. Diese Regelung ist vor allem für Passagiere von Billigfluggesellschaften relevant, die bisher entweder auf eine Handtasche verzichten oder ihren Koffer kostenpflichtig aufgeben mussten.

Ob Fluggesellschaften, die bisher großzügigere Gewichtsgrenzen für Handgepäck hatten, wie etwa British Airways mit bis zu 23 Kilogramm, ihre Vorgaben anpassen werden, bleibt abzuwarten. Für Lufthansa-Passagiere hingegen bedeutet die neue Regelung eine Erleichterung, denn sie dürfen künftig zwei Kilogramm mehr Handgepäck mitnehmen – bisher lag die Grenze bei acht Kilogramm.

Die neue Handgepäckregelung ab 1. September 2024 bringt sowohl Verschärfungen als auch Erleichterungen für die Reisenden. Während die strengeren Vorschriften für Flüssigkeiten eine Rückkehr zu den alten Regelungen bedeuten, stellen die einheitlichen Größen- und Gewichtsbeschränkungen eine Vereinfachung für die Passagiere dar. Um Missverständnisse und Ärger am Flughafen zu vermeiden, sollten sich Reisende rechtzeitig mit den neuen Bestimmungen vertraut machen und entsprechend planen. Insbesondere Vielflieger und Passagiere von Billigfluggesellschaften profitieren von den Neuerungen, da sie künftig ein zusätzliches kleines Handgepäckstück ohne Aufpreis mit an Bord nehmen dürfen.

NEUE Regelungen ebenso zum Mitführen von Flüssigkeiten

Flüssigkeiten dürfen nur noch in Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 100 Millilitern mitgeführt werden. Diese Behälter müssen wie bisher in einem durchsichtigen, verschließbaren Plastikbeutel mit einem Volumen von einem Liter verpackt sein. Der Beutel darf maximal 20 x 20 Zentimeter groß sein, und pro Passagier ist nur ein Beutel erlaubt. Außerdem müssen diese Beutel an vielen Flughäfen aus dem Handgepäck genommen und separat durchleuchtet werden, ähnlich wie elektronische Geräte wie Laptops. Grund für die erneute Verschärfung sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der neuen Scanner. Bis diese Zweifel ausgeräumt sind, müssen sich alle Passagiere wieder an die strengeren Vorschriften halten. Eine praktische Alternative für Reisende sind feste Körperpflegeprodukte wie Seifen, Shampoos oder Duschgels, da diese nicht unter die Definition von Flüssigkeiten fallen. Ausgenommen von der neuen Regelung sind auch Medikamente, die während des Fluges eingenommen werden müssen, sowie Babynahrung.