INFO FTI Pleite – Insolvenzverwalter sucht schnelle Lösung – 07.06.2024

Die Reisen von FTI bis zum 5. Juli sind definitiv alle abgesagt und storniert. Die Kunden erhalten Ihr Geld vom DRSF zurück, wir werden unsere Kunden informieren, wie das vonstatten geht.

▶️ „FTI, der DRSF und ich wissen, in welch schwieriger und emotional belassender Situation die betroffenen Urlauber nun stecken und setzen gemeinsam alles daran, schnelle und gute Lösung für die Kunden zu finden, um soweit wie möglich Schaden von ihnen abzuwenden. Wir sind darum bemüht, dafür zu sorgen, dass die Reisenden ihren begonnen Urlaub zu Ende führen und planmäßig und sicher nach Hause zurückreisen können“ teilt Bierbach mit, angesichts von derzeit rund 60.000 Urlaubern, die gerade in den Urlaubsregionen unterwegs seien.

„Wir looten mit Hochdruck sämtliche Möglichkeiten aus, um die gebuchten Reisen ab einem frühestmöglichen Zeitpunkt wie geplant von anderen Reiseanbietern durchführen zu lassen“ fährt Bierbach fort und ergänzt „Wir arbeiten daran, eine Lösung für Reisen ab spätestens den 6. Juli zu finden.“

Ob und wie das konkret funktionieren kann, darüber werden die Kunden sobald wie möglich informiert werden…

Wir halten euch auf den Laufenden..

INFO zur Pleite von FTI Touristik – 04.06.2024
Gesetzlicher Schutz bei Pauschalreisen gegen den Verlust des gezahlten Geldes

Im Rahmen von Pauschalreisen sind Kunden gesetzlich gegen den Verlust ihres Geldes versichert. Das ist der entscheidende Unterschied etwa zu Urlaub in Ferienwohnungen, bei selbst zusammengestellten Bausteinreisen, den sog. verbundenen Reiseleistungen und auch bei Buchungen von Einzelleistungen, also etwa nur eines Hotels zur Übernachtung.

▶️ Was bedeutet der sogenannte Sicherungsschein gegen Insolvenz des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen für den Reisegast?

Meldet ein Reiseanbieter seine Zahlungsunfähigkeit an, ist der Deutscher Reisesicherungsfond (DRSF) bei Pauschalreisen zuständig und sorgt für folgendes:

  1. Kunden bekommen bereits geleistete Zahlungen erstattet, wenn Sie den Urlaub noch nicht angetreten haben,
  2. Kunden, welche zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits am Urlaubsort sind, werden ihren Urlaub wie geplant fortsetzen können,
  3. Kunden werden aus dem Urlaubsort nach Hause gebracht, sofern eine Fortsetzung des Urlaubs nicht möglich ist

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren:

‼️ Service Nummer DRSF: +49 (0)30 78954770 ‼️

Der DRSF wird sich im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald die von der Insolvenz betroffenen Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt haben.

Im Insolvenzfall werden folgende Schritte vom Deutschen Reisesicherungsfond durchgeführt:

Schritt 1: Der DRSF wertet die Buchungsdaten des insolventen Reiseanbieters aus, um uns ein genaues Bild von der Lage zu machen.

Schritt 2: Der DRSF kümmert sich um die Reisenden, die sich bereits am Urlaubsort befinden, damit sie ihren Urlaub fortsetzen können oder sicher nach Hause gebracht werden.

Schritt 3: Der DRSF informiert nach Absprache mit dem Insolvenzverwalter, welche gebuchten Reisen noch angetreten werden können und welche storniert werden müssen.

Schritt 4: Der DRSF startet den Erstattungsprozess für Reisende, die eine Zahlung beim insolventen Reiseanbieter geleistet haben, aber ihre Reise aufgrund der Insolvenz nicht antreten konnten bzw. bei

denen Reiseleistungen ausgefallen sind. Dazu kontaktiert der DRSF die Reisenden und sendet ihnen einen Link zum Online-Erstattungsportal des DRSF.