DRSF hat die Erstattung für FTI-Kunden gestartet – Schreiben vom DRSF an Kunden unten auf dieser Seite

Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat nach eigenen Angaben am Donnerstag den Erstattungsprozess für die von der Insolvenz der Gesellschaften der FTI Group betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher gestartet.

Auf Basis der für den Erstattungsstart ausgewerteten Buchungsdaten präzisierte der DRSF zudem den Umfang der Erstattungen: Die Verantwortlichen rechnen damit, in den kommenden Wochen die geleisteten Zahlungen für insgesamt rund 215.000 stornierte Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zu erstatten. Hinzu kommen laut DRSF die Kosten für rund 60.000 Urlauber, die ihre Reise zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldung bereits angetreten hatten.

Das Erstattungsvolumen belaufe sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, erklärte Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des Sicherungsfonds. In einem ersten Schritt sollen Verbraucher, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren wie E-Mail-Adresse und Handynummer vorliegen, kurzfristig eine E-Mail vom DRSF erhalten. Über den darin enthaltenen Link gelangen sie zu einem Online-Portal, auf dem sie die Rückerstattung des Reisepreises beantragen können. Pro Reise sei nur ein Erstattungsantrag vorgesehen, teilt das DRSF mit. Mitreisende würden daher nicht separat angeschrieben.

Daten können nachgereicht werden

Versicherte Kunden, deren Kontaktdaten dem DRSF bislang nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, erhalten nach Angaben des Fonds in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für das Erstattungsverfahren zu registrieren und die erforderlichen Daten nachzureichen. Diese Verbraucherinnen und Verbraucher werden vom DRSF zunächst postalisch angeschrieben, um anschließend die erforderliche Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen, heißt es.

Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen anspruchsberechtigte Verbraucherinnen und Verbraucher die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH, den Nachweis über die auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sowie den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. Bei Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen, sind zusätzlich Vollmachten aller Mitreisenden erforderlich, für die der DRSF ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellt.

Antrag auf Erstattung – In dem Schreiben vom DRSF an betroffene Kunden, das uns vorliegt, heißt es wie folgt:

„Sehr geehrter Herr/Frau Xyz,

seit Juni 2024 ist Ihre Reise von einer der Insolvenzen der Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH oder BigXtra Touristik GmbH betroffen. Ab sofort können Sie über das DRSF-Onlineportal die Erstattung der Kosten für Ihre geplante Pauschalreise vom tt.mm.jjj bis zum tt.mm.jjjj beantragen.

Halten Sie dafür bitte Ihre Reiseunterlagen bereit. Sie benötigen Ihren Sicherungsschein, die Buchungsbestätigung und Nachweise für von Ihnen geleistete Zahlungen.

Für den Fall, dass gemäß der Buchungsbestätigung mehrere Personen (beispielsweise Familienangehörige oder Freunde) an der Reise teilnehmen sollten, bitten wir Sie, das angehängte Formular (Vollmachtserklärung_Mitreisende_DRSF; Hinweis: diese Vollmacht hängt der eMail als PDF Datei an) von allen Mitreisenden unterzeichnen lassen, um eine Erstattung veranlassen zu können.

Bitte beachten Sie: Sobald Sie den Prozess starten, haben Sie 90 Minuten Zeit, um den Antrag fertigzustellen. Ihr Antrag wird nicht zwischengespeichert und kann nicht nachträglich verändert werden.

Falls Sie mehrere Reisen gebucht haben, durchlaufen Sie diesen Prozess bitte für jede Reise separat. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Deutscher Reisesicherungsfonds“

und darunter der Link zum ONLINE-PORTAL, den man einfach nur anklicken muss!

Quelle: DRSF, Fachpresse